Trauerfall in Hannover: Was jetzt zu tun ist
Nach einem Todesfall müssen ärztliche Feststellung, Bestattungsorganisation und Anzeige beim Standesamt voneinander unterschieden werden. Dieser Ratgeber ordnet die ersten Schritte für Hannover und nennt die belegten Ansprechpartner. Premium Lead GmbH ist kein Bestatter. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch kostenfrei ein Bestattungsunternehmen aus Hannover und Umgebung. Wenn bei einer plötzlich zusammengebrochenen Person noch Hilfe möglich erscheint, wählen Sie den Notruf 112; die folgenden Hinweise ersetzen keine medizinische Hilfe.
Schritt 1: Ärztliche Feststellung und Leichenschau
Am Anfang steht die ärztliche Feststellung des Todes. Die Leichenschau ist in § 3 BestattG Nds. geregelt. Wenn ein Mensch zu Hause verstorben ist, muss eine Ärztin oder ein Arzt verständigt werden. Fragen Sie bei einem Todesfall in einer Einrichtung, welche ärztlichen Schritte bereits veranlasst wurden und welche Informationen vorliegen. Eine Vermutung über den Tod darf nicht an die Stelle der ärztlichen Feststellung treten.
Wenn Sie unsicher sind, ob noch Hilfe möglich ist, geht die medizinische Hilfe vor. Wählen Sie bei einem akuten Notfall 112. Für die Bestattungsplanung sollten anschließend der Sterbeort und die bereits erfolgten Schritte bekannt sein. Notieren Sie, wer vor Ort Ansprechpartner ist und welche Fragen noch offen sind. Das hilft, Informationen nicht mehrfach oder widersprüchlich weiterzugeben. Wir nennen keine unbelegten Zeitfenster für einen Abschied oder eine Abholung.
Die erste Leichenschau ist von einer späteren zweiten Leichenschau vor der Einäscherung zu unterscheiden. Auch wenn die Bestattungsart noch offen ist, gehört die ärztliche Feststellung an den Anfang. Lassen Sie sich erläutern, welche Unterlagen aus dem ärztlichen Vorgang für die weitere Organisation benötigt werden. Verbindliche Auskünfte im Einzelfall geben die zuständigen Stellen und das beauftragte Bestattungsunternehmen. Eine allgemeine Checkliste kann diese konkrete Abstimmung nicht ersetzen.
Schritt 2: Bestattungsunternehmen auswählen und Auftrag klären
Ein Bestattungsunternehmen unterstützt bei der konkreten Bestattungsplanung. Besprechen Sie zunächst den Sterbeort, bekannte Wünsche der verstorbenen Person und die noch offenen Fragen. Vielleicht liegt eine Bestattungsverfügung oder ein Vorsorgevertrag vor. Solche Unterlagen sollten im Gespräch berücksichtigt werden. Wenn noch keine Bestattungsart feststeht, kennzeichnen Sie dies ausdrücklich. Eine Anfrage ist nicht gleichbedeutend mit einem bereits vollständig vereinbarten Auftrag.
Premium Lead GmbH vermittelt Ihre Anfrage kostenfrei an ein Bestattungsunternehmen aus Hannover und Umgebung. Wir sind selbst kein Bestatter und übernehmen nicht die ärztliche oder behördliche Prüfung. Das Unternehmen bespricht mit Ihnen den gewünschten Ablauf und den Leistungsumfang. Bitten Sie um einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag und klären Sie, welche Aufgaben es übernimmt. Bestatterleistungen und städtische Gebühren sollten darin getrennt erkennbar sein.
Wer für die Bestattung sorgen muss, bestimmt § 8 Abs. 3 BestattG Nds. Die Reihenfolge lautet Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern und Geschwister. Diese Bestattungspflicht ist von einzelnen organisatorischen Absprachen innerhalb der Familie zu unterscheiden. Wenn die Zuständigkeit unklar ist, nennen Sie die konkrete Situation und lassen Sie sie klären. Eine frei festgelegte Kontaktperson ersetzt nicht automatisch die gesetzliche Reihenfolge.
Schritt 3: Sterbefall beim Standesamt Hannover anzeigen
Das Standesamt der Landeshauptstadt Hannover ist mit dem Sachgebiet Sterbefälle 32.31.3 am Schützenplatz 1, 30169 Hannover, benannt. Die Telefonnummer lautet 0511 168-41295. Ein Termin ist erforderlich. Für die Anzeige gilt: spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag. Fragen Sie nach der konkreten Terminabstimmung und den benötigten Unterlagen. Aus der Angabe der Anzeigefrist folgt nicht, dass eine unangemeldete persönliche Vorsprache möglich ist.
Krankenhäuser und Heime zeigen Sterbefälle schriftlich an. Wenn der Tod in einer solchen Einrichtung eingetreten ist, sollte geklärt werden, welche Anzeige bereits erfolgt und welche weiteren Schritte noch benötigt werden. Im Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen können Sie außerdem fragen, ob es die Anzeige für Sie übernimmt. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass alle Aufgaben bereits erledigt sind, nur weil mehrere Stellen beteiligt sind. Halten Sie den Stand der Bearbeitung nachvollziehbar fest.
Urkunden für Krankenkasse und Rentenversicherung sind einmalig gebührenfrei. Diese Angabe ist auf den genannten Zweck und die einmalige Ausstellung bezogen und keine Zusage, dass alle gewünschten Sterbeurkunden kostenlos sind. Weitere Gebührenbeträge nennen wir hier nicht. Fragen Sie das Standesamt, welche Urkunden Sie für Ihren Fall benötigen. Die Anzeige und die spätere Bestellung von Urkunden sind bei der Vorbereitung als zusammenhängende, aber unterschiedliche Fragen zu behandeln.
Schritt 4: Fristen in Niedersachsen berücksichtigen
§ 9 Abs. 1 BestattG Nds. bestimmt, dass eine Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Todeseintritt erfolgen darf. Nach § 9 Abs. 2 soll die verstorbene Person innerhalb von acht Tagen bestattet oder eingeäschert sein. Diese Mindestfrist und die gesetzliche Sollfrist sind beide zu beachten. Rechnen Sie nicht allein aus einer allgemeinen Übersicht einen verbindlichen Termin aus, sondern lassen Sie den Ablauf für den konkreten Fall abstimmen.
Urnen sollen innerhalb eines Monats beigesetzt werden. Diese Frist betrifft die Urnenbeisetzung nach einer Einäscherung und ist nicht mit der vorherigen Bestattung-oder-Einäscherung-Sollfrist gleichzusetzen. Wenn Sie eine Feuerbestattung wählen, sollte der Beisetzungsort deshalb ebenfalls in die Planung einbezogen werden. Eine spätere Urnenbeisetzung bedeutet nicht, dass die vorgeschriebenen vorherigen Schritte zeitlich ohne Bezug bleiben. Halten Sie offene Terminfragen fest und fragen Sie nach, wer sie mit der zuständigen Stelle klärt.
Schritt 5: Friedhof, Grabart und Urnenbeisetzung wählen
Die Friedhofsverwaltung der Landeshauptstadt Hannover sitzt an der Osterstraße 46, 30159 Hannover, und ist unter 0511 168-38381 benannt. Sie ist die Stelle für Fragen zu den städtischen Grabangeboten und ihren Bedingungen. Wenn bereits ein Wunschfriedhof bekannt ist, nennen Sie ihn gemeinsam mit der Grabart. Eine allgemeine Entscheidung für eine Erd- oder Feuerbestattung beantwortet noch nicht, welche konkrete Grabstelle vorgesehen sein soll.
Die örtlichen Angebote unterscheiden sich. Auf dem Stadtfriedhof Engesohde gibt es für Erdbestattungen nur Wahlgräber, keine Reihengräber. Für Urnen sind beispielsweise Baumgräber und der Seelwald auf dem Stadtfriedhof Seelhorst benannt. Nutzen Sie die Friedhofsübersicht und lassen Sie Verfügbarkeit sowie Bedingungen bestätigen. Die städtische Gebührenübersicht kann die Kostenpositionen einordnen, beweist aber nicht, dass eine bestimmte Kombination aus Ort und Grabform aktuell verfügbar ist.
Vor jeder Einäscherung ist nach § 12 Abs. 1 und 2 BestattG Nds. eine zweite Leichenschau durch von der unteren Gesundheitsbehörde ermächtigte Ärztinnen oder Ärzte nötig. Das heutige FBG-Krematorium liegt auf dem Gelände des Stadtfriedhofs Lahe und ist nicht städtisch. Nach § 12 Abs. 5 muss die Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden; die gesetzliche Ausnahme ist die Seebestattung. Eine Urne zu Hause oder das Verstreuen der Asche sind in Niedersachsen nicht erlaubt.
Schritt 6: Kostenhilfe und gemeindliche Veranlassung unterscheiden
Wenn eine Übernahme der Bestattungskosten benötigt wird, ist § 74 SGB XII die genannte Grundlage. In Hannover ist der Fachbereich 50 Soziales an der Hamburger Allee 25 zuständig. Es gibt einen Online-Antrag der Stadt. Erfragen Sie die Voraussetzungen und benötigten Unterlagen für Ihren Fall möglichst früh und sprechen Sie den vorgesehenen Leistungsumfang an. Eine Antragstellung ist keine automatische Bewilligung und erlaubt keine pauschale Aussage über einen bestimmten übernommenen Betrag.
Wenn niemand die Bestattung veranlasst, wird nach § 8 Abs. 4 BestattG Nds. die Gemeinde tätig. Die Kosten tragen die Bestattungspflichtigen. Für die ordnungsbehördliche Bestattung ist in Hannover der Bereich 67.40 an der Osterstraße 46 benannt. Dieser Vorgang ist nicht dasselbe wie eine Kostenübernahme nach § 74 SGB XII. Klären Sie die konkrete Zuständigkeit und teilen Sie mit, wenn bereits behördliche Schritte erfolgt sind.
Zum Abschluss der ersten Abstimmungen kann eine kurze Liste helfen: ärztliche Feststellung geklärt, Unternehmen und Auftrag besprochen, Anzeige beim Standesamt abgestimmt, Fristen berücksichtigt, Friedhof und Grabart in Prüfung sowie Kostenfragen angesprochen. Kennzeichnen Sie unerledigte Punkte ausdrücklich. Sie müssen nicht aus den allgemeinen Informationen alle Einzelheiten selbst ableiten. Fragen Sie bei offenen Punkten die zuständige Stelle und lassen Sie den konkreten Ablauf mit dem beauftragten Unternehmen nachvollziehbar festhalten.
Ansprechpartner und Online-Antrag zur Kostenübernahme
Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich 50 Soziales, Hamburger Allee 25, 30161 Hannover, Telefon 0511 168-42472. Die Prüfung nach § 74 SGB XII erfolgt im Einzelfall.
Online-Antrag auf Übernahme von BestattungskostenStandesamt und Friedhofsverwaltung direkt
Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover
Telefon: 0511 168-41295
Termin erforderlich. Informationen zum StandesamtFriedhofsverwaltung der Landeshauptstadt Hannover
Osterstraße 46, 30159 Hannover
Telefon: 0511 168-38381
Informationen zu den Friedhöfen
Ordnungsbehördliche Bestattung: Bereich 67.40, Osterstraße 46, Hannover.
Weiterführende Informationen
Häufige Fragen
Wie lange hat man Zeit für eine Beerdigung in Niedersachsen?
Nach § 9 Abs. 1 BestattG Nds. darf frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt bestattet werden. Nach § 9 Abs. 2 soll die verstorbene Person innerhalb von acht Tagen bestattet oder eingeäschert sein; Urnen sollen innerhalb eines Monats beigesetzt werden.
Wo melde ich einen Sterbefall in Hannover?
Beim Standesamt der Landeshauptstadt Hannover, Sachgebiet Sterbefälle 32.31.3, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover, Telefon 0511 168-41295. Ein Termin ist nötig. Die Anzeige muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen.
Zeigen Krankenhäuser und Heime einen Sterbefall an?
Krankenhäuser und Heime zeigen Sterbefälle schriftlich an. Klären Sie im konkreten Fall, welche Anzeige erfolgt ist und welche weiteren Schritte beim Standesamt noch nötig sind.
Sind Sterbeurkunden für Krankenkasse und Rentenversicherung kostenlos?
Urkunden für Krankenkasse und Rentenversicherung sind einmalig gebührenfrei. Daraus folgt keine allgemeine Gebührenfreiheit aller gewünschten Urkunden. Weitere Anforderungen erfragen Sie beim Standesamt.
Wer beantwortet Fragen zu Grabstätten in Hannover?
Die Friedhofsverwaltung der Landeshauptstadt Hannover, Osterstraße 46, 30159 Hannover, Telefon 0511 168-38381. Die konkrete Grabform und die aktuelle Verfügbarkeit sollten dort geklärt werden.
Was passiert, wenn niemand die Bestattung veranlasst?
Nach § 8 Abs. 4 BestattG Nds. veranlasst die Gemeinde die Bestattung; die Kosten tragen die Bestattungspflichtigen. In Hannover ist dafür der Bereich 67.40 an der Osterstraße 46 benannt. Dies ist von einer Kostenübernahme nach § 74 SGB XII zu unterscheiden.
Bestattungsunternehmen anfragen
Schildern Sie Ihren Trauerfall oder Ihren Vorsorgewunsch. Premium Lead GmbH vermittelt kostenfrei an ein Bestattungsunternehmen aus Hannover und Umgebung und ist selbst kein Bestatter. Die Anfrage ist unverbindlich. Den konkreten Auftrag und Leistungsumfang besprechen Sie mit dem vermittelten Unternehmen.
Jetzt kostenlos Bestatter finden
Wir leiten Ihre Anfrage an ein Bestattungsunternehmen aus Hannover und Umgebung weiter, das sich bei Ihnen meldet.
Über diesen Ratgeber
Redaktion: Premium Lead GmbH. Verantwortlich für den Inhalt: Peter Probst (Geschäftsführer).
Quellen:
- Standesamt Hannover
- Hannover: Übernahme von Bestattungskosten
- Online-Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten
- Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)
- Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Hannover vom 30.01.2025, in Kraft seit 01.03.2025
- Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover vom 30.01.2025, in Kraft seit 01.04.2025
- Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover
Zuletzt geprüft: